Chronik der Aktionen in Büchel
30. Januar 1988 Der Senheimer Friedensstammtisch, die Jungsozialisten und die Grünen fordern bei einer Friedensaktion am Fliegerhorst den Stopp des Baus von Atomwaffengrüften. Das ist einem Papier mit dem Titel „Proteste der Friedensbewegung am Luftwaffenstützpunkt Büchel“ zu entnehmen, das der freie Mitarbeiter der Rhein-Zeitung, Dieter Junker, im Jahr 2007 verfasst hat. Demnach hat das Nachrichtenmagazin Der Spiegel schon im Juli 1986 davon berichtet, dass wenige Monate zuvor im Protokoll einer Anhörung im US-Kongress zu lesen gewesen ist, innerhalb des Fliegerhorst-Geländes von Büchel sei der Bau von elf Grüften für Atombomben vorgesehen. Bis zur Fertigstellung der Grüfte werden die Bomben in einem Munitionsdepot gelagert, das sich außerhalb des Militärflughafens in etwa vier km Entfernung befindet.
10./11. Februar 1996 Bei einem Treffen der Atomteststopp-Kampagne (ATSK) im rheinland-pfälzischen Odernheim suchen die TeilnehmerInnen nach dem am besten geeigneten Aktionsort für eine Blockade im folgenden Frühjahr, mit der die Kampagne Zivilen Ungehorsam gegen die Nuklearrüstung leisten will. Zu dieser Zeit gibt es vermutlich 140 Atombomben oder -sprengköpfe in Deutschland: 30 britische in Brüggen und 110 amerikanische in Ramstein, Spangdahlem, Büchel, Memmingen und Nörvenich. Außer diesen Stationierungsorten werden als denkbare Blockadeorte auch das EUCOM, die US-Botschaft und das Kanzleramt ins Auge gefasst. Die ATSK-Aktiven entscheiden sich für Büchel, weil hier auch die deutsche „nukleare Teilhabe“ thematisiert werden kann. Zwar dienen zu dieser Zeit auch in Nörvenich und Memmingen Bundeswehr-Bomber als Trägerflugzeuge für die amerikanischen Atombomben, aber es ist bereits bekannt, dass aus diesen beiden Standorten die Nuklearwaffen bald abgezogen werden. Wenige Tage vor dem ATSK-Treffen hat der Innenausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, in dem diese den Abzug aller Atomwaffen aus Rheinland-Pfalz gefordert hat.
16. Juni 1996 Nach zweitägiger Vorbereitung auf dem Campingplatz an der Mosel in Cochem lassen sich rund 70 Angehörige der ATSK für zwei Stunden in der Fliegerhorst-Haupteinfahrt zu einer Sitzblockade nieder, jedoch gibt es in dieser Zeit – es ist ein Sonntag – kein Fahrzeug zu blockieren. Danach laufen die Leute in einer Demo zum Munitionslager, das sich in etwa vier km Entfernung vom Fliegerhorst befindet. Das einzige Tor dieses Depots wird mit einer mitgebrachten schweren Eisenkette verschlossen („Schließung eines Atomwaffenlagers“). Auch hier schreiten weder Polizei noch Bundeswehr oder Wachschutz ein. Der Schlüssel, mit dem das Tor verschlossen worden ist, wird am nächsten Tag dem Bürgermeister von Büchel auf einem roten Samtkissen überreicht. Mitaufruferin zu den Aktionen war die noch junge Kampagne „Atomwaffen abschaffen – bei uns anfangen!“. Für die ATSK stellen die Aktionen des 16.6.1996 einen Test für ein neues Aufgabengebiet dar. Acht Jahre lang hat diese Kampagne Aktionen aus Protest gegen Atomversuche unternommen – jetzt zeichnet sich ab, dass bald ein Atomteststopp-Vertrag geschlossen werden wird (was dann auch am 10.9.1996 tatsächlich geschieht). Als neue Aufgabe für die Weiterarbeit wird nun gesehen, die Produkte der Nukleartests, also die einsatzbereiten Atomwaffen, aus der Welt zu schaffen – und zuerst die in Deutschland stationierten.
3.-6. Oktober 1996 In Wetzlar findet das letzte bundesweite Seminar der Atomteststopp-Kampagne statt; der Abschluss des Atomteststopp-Vertrags wenige Wochen zuvor wird gefeiert und ein „nahtloser“ Übergang der ATSK in die gleichzeitig gegründete Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen (GAAA) beschlossen. Rückenwind erhält diese neue bundesweite Initiative durch ein am 8. Juli veröffentlichtes Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag. In dem Rechtsgutachten wird festgestellt, dass der Einsatz von Atomwaffen und auch schon die Androhung ihres Einsatzes grundsätzlich völkerrechtswidrig sind. So entsteht in der GAAA die Idee, Teams von selbst ernannten „GerichtsvollzieherInnen“ des IGH zu bilden, die den Bücheler Militärflughafen „inspizieren“ wollen, um in Erfahrung zu bringen, ob gemäß dem IGH-Spruch der Abzug der Bomben in die Wege geleitet wird. (Später, am 9.3.1999, muss sich eine vierköpfige Delegation der GAAA, die im Auswärtigen Amt vorspricht, sagen lassen, das Bereithalten von Atomwaffen und das Üben ihres Einsatzes stelle keine Drohung dar und sei somit auch nicht völkerrechtswidrig.)
19. April 1997 Einem ersten „Inspektionsteam“ der GAAA, das zuvor seinen Besuch angemeldet hat, wird am Haupttor des Fliegerhorsts der Zutritt verwehrt. Zum Team gehört ein Oberstleutnant a.D., der früher Kommandeur von Bundeswehr-Wachsoldaten eines Atomwaffenlagers war und später zum aktiven Atomwaffengegner geworden ist. In seinem Ankündigungsbrief hat das Team an den deutschen Kommandanten des Stützpunkts geschrieben: „Befremdlicherweise wurde (nach dem IGH-Spruch) aber weder die NATO-Strategie geändert – die sogar einen Ersteinsatz von Atomwaffen vorsieht – noch eine vollständige Abrüstung der Atomwaffen in der Bundesrepublik in die Wege geleitet. Dieser Zustand ist unzweifelhaft völkerrechtswidrig. Zahlreiche Juristen (darunter sowohl Richter als auch Rechtsprofessoren) haben in den vergangenen Monaten auf diesen Umstand deutlich hingewiesen. Unter diesem Gesichtspunkt halten wir es für vordringlich, zunächst die genauen Sachverhalte auf dem Bundeswehr-Fliegerhorst und auch auf dem von der US-Army kontrollierten Militärareal innerhalb des Geländes zu erfassen und zu dokumentieren. Denn das Grundgesetz verpflichtet uns als Bewohner/innen des Bundesgebiets unmittelbar dazu, für die Einhaltung der Regeln des Völkerrechts zu sorgen.“ – Inzwischen ist Büchel nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel vom Dezember 1996 der letzte verbliebene US-Atomwaffen-Standort in einem Bundeswehrstützpunkt.
20. April 1997 Nachdem am Vortag dem angemeldeten „Inspektionsteam“ der Zutritt verwehrt worden ist, dringen unerlaubt kleine Gruppen von AktivistInnen der GAAA an verschiedenen Stellen in das Gelände ein, indem sie den Militärzaun überklettern, unter ihm hindurchklettern oder ihn aufschneiden und hindurchgehen. Sie sind ausgerüstet mit Kurzfassungen des IGH-Gutachtens, „InspektorInnen-Ausweisen“, „Amtssiegeln“, Dosimetern, Flugblättern sowie Stiften und Papier zum Dokumentieren. Ein Ziel der Teams ist es, zu den Flugzeughangars und in sie hinein zu gelangen, um die Grüfte zu inspizieren und gegebenenfalls dort gelagerte Atombomben zu zählen. Bevor ihnen das gelingen kann, werden alle 19 AktivistInnen wie erwartet festgenommen: wegen „Hausfriedensbruchs“, zum Teil auch wegen Sachbeschädigung. Ein anderes Ziel der GAAA ist damit erreicht: Mit dieser Aktion des Zivilen Ungehorsams wird die Abrüstungsforderung sowohl durch das „Herstellen von Öffentlichkeit“ als auch durch das Riskieren juristischer Folgen untermauert. Parallel zu den Go-In-Aktionen hat es eine Demonstration von etwa 150 Menschen vor dem Haupttor gegeben, bei der unter anderem der Zaun mit zahlreichen metergroßen Pappschlüsseln behängt worden ist, die die Schließung des Stützpunkts versinnbildlichen. – Im Vorfeld ist der Zivile Ungehorsam in einem Brief an die Polizei in Cochem folgendermaßen angekündigt worden: „Selbstverständlich hoffen wir auf eine positive Antwort (durch die Bundeswehr) und einen „Tag der offenen Tür“ für unser Inspektionsteam (am 19. April). Wir bitten Sie, uns ebenfalls in diesem Anliegen zu untertützen. Sollte keine umfassende Inspektion des Atomwaffenlagers (am 19. April) zustande kommen, so möchte ich (Uwe Painke im Namen der GAAA) hiermit für den 20. April eine kleine Demonstration (…) anmelden. Wie Sie sich wahrscheinlich denken können, werden wir versuchen, die Inspektion auch im Falle einer abschlägigen Antwort des Militärs durchzuführen.“
Wer über die weiteren Aktionen in Büchel lesen will, sehe sich die Internetseiten Chronik und Aktuelles der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen an, die zum großen Teil Aktionen in Büchel beschreiben.
Hier noch etliche Daten zu Büchel-Aktionen, nicht in chronologischer Reihenfolge, sondern nach Themen geordnet:
Weitere Go-In-Aktionen (nach dem oben beschriebenen Go-In vom 20.4.1997) gab es
am 9.8.1997
am 7.8.1999
am 30.9.2001
am 7.4.2002
am 23.5.2003
am 30.8.2008
am 24.7.2009: in Cochem-Brauheck, wo die deutschen Büchel-SoldatInnen kaserniert sind
am 7.8.2009: hierbei wurde erstmals thematisiert, dass in Büchel auch die Uranwaffen GBU-24 (lasergesteuerte Präzisionsbomben) und TAURUS (Lenkflugkörper) stationiert wurden
Weitere Blockaden (nach der oben beschriebenen Blockade vom 16.6.1996) gab es
am 1.9.2003
am 11./12.8.2013
am 5./6.8.2014
am 8.8.2014
am 10.8.2014
zwischen dem 26.3. und dem 29.5.2015 im Rahmen von „büchel65“: 27 Blockaden
am 24.9.2015
Öffentliche Aufrufe zum Zivilen Ungehorsam gab es
vor dem Go-In vom 7.8.1999
am 20.3., 8.6., 22.11.und 23.11.2004 (Aufruf zur Befehlsverweigerung)
vor den Aktionen Anfang August 2009
vor der Blockade vom 11./12.8.2013
am 5.6. und 17.7. und 24.7.2014 sowie am 26.2. und 5.3.2015 sowie Anfang April 2015 (Aufruf zum Veröffentlichen von militärdienstlichen Informationen)
Eine weitere Aktion des Zivilen Ungehorsams gab es
am 8.8.2009: Drachensteigenlassen in der Einflugschneise
Eine weitere Aktion (nicht zum Zivilen Ungehorsam zu zählen – die Aktivisten stellten sich nicht, wurden aber später ermittelt und verurteilt) gab es im Sommer 2009: Verteilung eines satirischen Briefs an die Bevölkerung – als Absender war ein (nicht existierendes) Bundesamt für Heimatschutz angegeben
Fastenaktionen gab es
vom 6.-9.8.2010
vom 4.-9.8.2011
vom 3.-9.8.2012
vom 5.-9-8-2013 (Fortsetzung eines am 2.8. in Berlin begonnenen Fastens)
vom 5.-9.8.2014 (Fortsetzung eines am 1.8. in Konstanz begonnenen Fastens)
vom 31.7.-9.8.2015
Weitere Demonstrationen (nach denen vom 30.1.1988, 16.6.1996 und 20.4.1997) gab es
vom 3. bis 8.8.1997 (Radtour von Biblis bis Cochem/Büchel)
am 6.8.1998
zwischen dem 4. und 8.8.1999 (u.a. Straßentheater in der Fliegerhorst-Haupteinfahrt)
vom 28.7. bis 7.8.2000 (u.a. Radtour von Heidelberg nach Cochem/Büchel)
am 1.9.2002, 31.8.2003, 5.9.2004, 4.9.2005, 3.9.2006, 2.9.2007 (sechs Umwanderungen des Fliegerhorsts)
am 4.+5.+6.8.2007
vom 24. bis 30.8.2008 (weitere sieben Umwanderungen des Fliegerhorsts)
zwischen dem 13.7. und 9.8.2009
am 4.4.2010, 25.4.2011, 9.4.2012, 1.4.2013, 21.4.2014, 6.4.2015 (alles Ostermärsche)
am 5.8.2010
darüber hinaus weitere Mahnwachen, Kundgebungen, Straßentheater, Flugblätter-Verteilungen, „Friedenstafeln“, Unterschriften-Sammlungen, „Pacemakers“-Radtouren, „Friedensritt“ und „atom-pfad“ (1999), Gottesdienste, Appelle, Workshops, Aktionstrainings, (Podiums-)Diskussionen, Termine mit Presse und anderen Medien etc.
Aktionscamps gab es
vom 1. bis 7.8.1998 (in Cochem)
vom 4. bis 8.8.1999 (in Cochem)
vom 3. bis 7.8.2000 (in Cochem)
vom 28. bis 30.9.2001 (in Cochem)
vom 29.8. bis 1.9.2003 (in Ulmen)
vom 23.8. bis 1.9.2008 (nahe Alflen)
vom 13.7. bis 9.8.2009 (nahe Alflen)
vom 5. bis 13.8.2013 (nahe dem Fliegerhorst-Haupttor)
vom 2. bis 11.8.2014 (nahe dem Fliegerhorst-Haupttor)
vom 26.3. bis 29.5.2015 (Dauerpräsenz „büchel 65“ nahe dem Fliegerhorst-Haupttor)
Hausdurchsuchungen wegen Aktionen in Büchel gab es
am 26.9.2001
am 22.4.2005
Gerichtsverhandlungen wegen Aktionen in Büchel gab es
im Amtsgericht Cochem am
14.5.1998
28.5.1998
10.6.1998
18.6.1998
25.6.1998
23.7.1998
21.8.2000
17.9.2002
5.11.2002
22.1.2003
3.3.2004
23.11.2004
15.3.2006
11.1.2010
20.4.2010
im Januar 2011
24.10.2011
2./24.9.2015
im Amtsgericht Tübingen am
26.3.1998
im Amtsgericht Ludwigsburg am
9.7.2002
im Amtsgericht Leonberg am
28.1.2011
im Amtsgericht Koblenz am
30.4.2014
im Landgericht Koblenz am
3.9.1998
14.9.1998
17.8.1999
19.8.1999
2.9.1999
2.11.1999
19.7.2000 (vierte Instanz)
7.12.2000
14.9.2004
29.3.2005
16.9.2014
im Landgericht Stuttgart am
4.3.2004
im Oberlandesgericht Koblenz am
28.9.2005
20.5.2015
(im OLG Koblenz gab es zwischen März 1999 und 10.10.2005 noch 10 weitere Revisionsentscheidungen ohne Verhandlung)
Entscheidungen von Verwaltungsgerichten gab es
im März 2011 nach einer Verhandlung am 9.3.11 im Verwaltungsgericht Koblenz
im Juli 2011 nach einer Verhandlung am 14.7.11 im Verwaltungsgericht Köln
im Mai 2013 im Oberverwaltungsgericht Münster
im März 2014 nach einer Verhandlung am 27.2.14 im Verwaltungsgericht Koblenz
im Februar 2015 nach einer Verhandlung am 29.1.15 im Verwaltungsgericht Koblenz
am 30.4.2015 im Verwaltungsgericht Koblenz
Gefängnisaufenthalte wegen Aktionen in Büchel gab es
10.-18.11.1998
31.3.-4.4.2000
15.-22.1.2001
19.-22.2.2001
22.-28.8.2001
31.1.-27.2.2003
7.5.-17.6.2003
7.5.-1.7.2003 (mit einwöchiger Unterbrechung)
26.11.-3.12.2004
3.-29.8.2006
Freikaufaktionen zur Verminderung von Knastaufenthalten gab es
wegen der Haft 31.3.-4.4.2000
wegen der Haft 15.-22.1.2001
wegen der Haft 19.-22.2.2001
wegen der Haft 22.-28.8.2001
wegen der Haft 26.11.-3.12.2004
Aktionen „Offener Brief / Geldsammlung für Verurteilte“ gab es
im Frühjahr 2009 wegen des Go-Ins vom 30.8.2008
im Dezember 2010 / Januar 2011 wegen der Go-Ins vom 24.7. und 7.8.2009
Verfassungsbeschwerden wurden eingelegt
im Jahr 2000 durch zwei wegen Büchel-Aktionen Verurteilte
am 6.7.2001 durch zwei weitere wegen Büchel-Aktionen Verurteilte
im Jahr 2013 durch eine Frau, die in der Nähe des Fliegerhorsts wohnt
am 2.11.2015 durch einen, dessen Briefe an PolitikerInnen in der Region Büchel beschlagnahmt wurden
(Außerdem gab es einen Offenen Brief an das Bundesverfassungsgericht am 4.3.2003)
Es gab
64 Festnahmen
mehr als 20 Ingewahrsamnahmen „zur Verhinderung von Straftaten“
25 Ingewahrsamnahmen wegen Verstößen gegen Platzverweise bei „büchel65“
rund 90 Ermittlungsverfahren ohne vorherige Festnahmen, z.B. auf Grund von Selbstanzeigen
mindestens 59 Selbstanzeigen, von denen eine zu einer Inhaftierung führte
52 Strafbefehle, davon 9 rechtskräftige
24 Anklageschriften, davon wurden 8 von der Staatsanwaltschaft zurückgezogen
5 rechtskräftige Freisprüche
2 rechtskräftige Verfahrenseinstellungen ohne Gerichtsverhandlung trotz Strafbefehlen
54 rechtskräftige Verurteilungen, davon 6 zu Freiheitsstrafen
2 Begnadigungen nach rechtskräftigen Verurteilungen: am 29.8.2006 und am 24.11.2006 – im ersten Fall hatte der Aktivist bereits 27 Tage im Knast „gesessen“
6 Klagen von Büchel-AktivistInnen vor Verwaltungsgerichten: a) im April 2010 wegen der Atomwaffen-Stationierung, b) wegen der Gebühren für die Ostermarsch-Anmeldung 2010, c) wegen der Blockadeaufruf-Verteilung im Frühjahr 2013, d) im September 2014 wegen des Aufrufs zum Veröffentlichen von militärdienstlichen Informationen, e) im November 2014 wegen Briefzensur, f) im Frühjahr 2015 wegen Briefzensur
Strafanzeigen von Büchel-AktivistInnen a) gegen den Bundesverteidigungsminister, den Inspekteur der Bundesluftwaffe und den Commodore des Bücheler Geschwaders im April 2005, b) gegen Bundeskanzlerin, Außen- und Verteidigungsminister im November 2006, c) gegen den Commodore des Geschwaders und die Verteidigungsministerin im Januar 2014, d)
gegen MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung Cochem-Zell, der Verbandsgemeinde Ulmen sowie der Polizei Cochem wegen Briefzensur im Herbst 2014
Noch einmal: Wer Näheres zu den oben genannten Daten lesen will, sehe sich die Internetseiten Chronik und Aktuelles der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen an.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 8.11.2015
Berichtigungen und Ergänzungen bitte an Martin Otto, jur.folgen@gaaa.org